diese agb gelten für alle beherbergungsverträge, die zwischen der boulderbar salzburg gmbh (im folgenden „boulderbar hotel“ oder „hotel“) und zweiten (im folgenden „gast“ oder „vertragspartner“) abgeschlossen werden, sowie für alle weiteren leistungen und lieferungen die das boulderbar hotel erbringt.
die benutzung der boulderhalle ist erst nach erfolgreicher registrierung, an der bar, sowie der zur kenntnisnahme der dort aufliegenden nutzungserklärung, gestattet.
die benutzung der anlagen im fitnessbereich erfolgt auf eigene gefahr. der gast bestätigt hiermit, kenntnis darüber zu haben, dass bei unsachgemäßer nutzung der angebotenen vorrichtungen und sicherungseinrichtungen erhöhte gefahren entstehen können. der benutzer erklärt hiermit, in guter körperlicher oder psychischer verfassung zu sein und all diese mit der benutzung der anlagen der boulderbar linz verbundenen risiken und gefahren, aus freiem willen in kauf zu nehmen.
hotel: juristische person, die gäste gegen entgelt beherbergt.
gast: natürliche person, die beherbergung in anspruch nimmt. als gast gelten auch jene personen, die (aus welchem grund immer) mit dem vertragspartner anreisen (z.b. familienmitglieder, freunde, kollegen, etc).
vertragspartner: ist eine natürliche oder juristische person des in- oder auslandes, die als gast oder für einen gast einen beherbergungsvertrag abschließt.
konsument und unternehmer: die begriffe sind im sinne des konsumentenschutzgesetzes 1979 idgf zu verstehen.
beherbergungsvertrag: ist der zwischen dem hotel und dem vertragspartner abgeschlossene vertrag, dessen inhalt in der folge näher geregelt wird. nicht stornierbare rate: ist eine buchung zu gesonderten bedingungen, die vom vertragspartner nicht bzw. nicht kostenfrei storniert oder verändert werden kann.
kreditkartenautorisierung: bedeutet hinterlegung der kreditkartendaten mit dem einverständnis des vertragspartners, dass die kreditkarte zur abbuchung der kosten, insbesondere allfälliger anfallender stornokosten verwendet werden kann.
nur personen, welche das 18. lebensjahr vollendet haben, können einen beherbergungsvertrag abschließen. wenn ein gast einen beherbergungsvertrag online abschließt, erklärt er damit, dass er das 18. lebensjahr erreicht hat und uneingeschränkt geschäftsfähig ist. wenn ein mündig minderjähriger gast zwischen 14 und 18 jahren im boulderbar hotel übernachten möchte, ist dies nur möglich, wenn der gesetzliche vertreter den beherbergungsvertrag für ihn abschließt.
durch die vom boulderbar hotel angenommene reservierung durch einen gast kommt ein beherbergungsvertrag zustande. angebote des hotels zum abschluss eines beherbergungsvertrags sind freibleibend und unverbindlich. das hotel ist berechtigt, nach freiem ermessen den abschluss eines beherbergungsvertrags mit einem gast abzulehnen. dieser vertrag bezieht sich auf die reservierten zimmer sowie die öffentlich zugänglichen räumlichkeiten des hotels ausgenommen der boulderhalle und gilt für beide parteien als verbindlich. die aufrichtigkeit der reservierung wird durch angabe der kredikartendetails des gastes sichergestellt. es gibt keine garantie für die zuweisung eines bestimmten zimmers.
dem gast wird vom boulderbar hotel eine buchungs- bzw. reservierungsnummer mitgeteilt, die als rechtsverbindliche bestätigung gilt, ohne dass eine gesonderte schriftliche reservierungsbestätigung erfolgen muss.
der gast wird darauf hingewiesen, dass reservierungsnummern, welche der gast von dritten (wie beispielsweise internetportalen) erhält, nicht mit der reservierungs- bzw. buchungsnummer vom boulderbar hotel übereinstimmen. die angebote des boulderbar hotels für die unterbringung sind nicht verbindlich und können sich ändern.
ein weiterverkauf/-vermietung und/oder eine weitervermittlung von gebuchten zimmern ist untersagt. insbesondere ist die weitervermittlung von zimmern und/oder zimmerkontingenten an dritte zu höheren preisen als den tatsächlichen zimmerpreisen unzulässig. auch die abtretung oder der verkauf des anspruchs gegen das boulderbar hotel ist nicht zulässig. das boulderbar hotel ist in diesen fällen berechtigt, die buchung zu stornieren, insbesondere wenn der gast bei der abtretung/dem verkauf gegenüber dem dritten unwahre angaben über die art der buchung oder die bezahlung gemacht hat. weiters ist es nicht gestattet, das hotelzimmer zu anderen als beherbergungszwecken zu nutzen.
bei einer buchung von mehr als 9 zimmern gelten die gruppenbestimmungen des boulderbar hotel. für solche buchungen ist ein separater, vom boulderbar hotel zu bestätigender beherbergungsvertrag zu schließen, welcher sonderkonditionen zur regelung der stornierung sowie der zahlungsbedingungen (deposit) beinhaltet. das boulderbar hotel behält sich das recht vor, gruppenreservierungen ohne beherbergungsvertrag abzulehnen oder ersatzlos zu stornieren.
um eine gültige reservierung vorzunehmen, muss der gast zum zeitpunkt der buchung eine gültige kreditkarte angeben. das boulderbar hotel hat das recht diese informationen unverzüglich zu überprüfen und eine vorautorisierung auf der angegebenen kreditkarte durchzuführen.
wenn der gast eine nicht stornierbare rate gebucht hat, wird der volle betrag des gesamten aufenthalts zum zeitpunkt der buchung von der angegebenen kreditkarte des gastes abgebucht. nicht stornierbare reservierungen sind grundsätzlich weder stornierbar, noch umbuchbar oder erstattungsfähig. wenn es nicht möglich ist, die kreditkarte zu belasten, behält sich das boulderbar hotel das recht vor, die reservierung zu stornieren. somit verliert der gast das anrecht auf die nutzung des zimmers.
bei der buchung einer best availabe rate wird bei der buchung eine vorautorisierung in höhe von eur 1,- auf der angegebenen kreditkarte durchgeführt. die buchung einer best available rate ist bis 18:00 uhr am ansreisetag kostenfrei stornier- und umbuchbar. eine solche buchung kann bis 18:00 uhr am anreisetag kostenfrei storniert oder geändert werden. wenn die stornierung nach 18:00 uhr am tag der anreise erfolgt, wird der volle betrag des aufenthalts in rechnung gestellt, und der gast verliert das recht auf nutzung des zimmers. wenn keine alternativen termine verfügbar sind, ist eine umbuchung nicht möglich. etwaige anfallende mehrkosten für die umbuchung sind vom gast zu tragen.
der übernachtungsbetrag sowie eventuelle mitgebuchte nebenleistungen werden je nach gebuchter rate am tag der anreise vor ort oder bei buchung auf der kreditkarte des gastes belastet. sollte die belastung aus irgendwelchen gründen nicht möglich sein, behält sich das boulderbar hotel das recht vor, die reservierung zu stornieren. in diesem fall verliert der gast das recht auf die nutzung des zimmers.
bei nichterscheinen des gastes (no show) wird die erste nacht des gebuchten aufenthalts berechnet und das nutzungsrecht des gastes an dem zimmer erlischt. das boulderbar hotel behält sich das recht vor, reservierungen jederzeit zu stornieren. sollte es zu einer stornierung kommen, wird der schadensersatzanspruch auf den gesamtbetrag des gebuchten aufenthalts begrenzt.
es ist gemäß dem österreichischen meldegesetz die pflicht des gastes, dem boulderbar hotel vorab und wahrheitsgemäß die gesetzlich vorgeschriebenen mitzuteilen.
das hotel hat die verpflichtung, die von dem vertragspartner gebuchten zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten leistungen zu erbringen, sofern der vertragspartner seine zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. das hotel ist berechtigt, dem vertragspartner oder den gästen eine gleichwertige ersatzunterkunft anzubieten, wenn dies zumutbar ist. eine zumutbare abweichung liegt insbesondere dann vor, wenn der raum oder die räume unbenutzbar geworden sind, bereits eingecheckte gäste ihren aufenthalt verlängern, eine überbuchung vorliegt oder andere wichtige betriebliche maßnahmen dies erfordern. jegliche zusätzlichen kosten für die übernachtung im ersatzquartier gehen zu lasten des hotels.
alle angegebenen preise beim boulderbar hotel sind brutto-gesamtpreise, welche bereits alle gesetzlichen steuern, gebühren und abgaben enthalten. falls sich jedoch steuer-, gebühren- oder abgabensätze ändern oder neue steuern, gebühren oder abgaben erhoben werden, von denen beide parteien bisher keine kenntnis hatten, behält sich das boulderbar hotel das recht vor, die preise entsprechend anzupassen. die übernachtungspreise werden pro zimmer und nacht berechnet.
das boulderbar hotel akzeptiert für hotelübernachtungen debit card, mastercard, visa card und china union pay in euro als gültige zahlungsmittel. eine spätere bezahlung von dienstleistungen auf rechnung ist nicht möglich. für den verzehr von speisen und getränken sowie andere vom hotel angebotene waren und dienstleistungen vor ort akzeptiert das hotel debit card, mastercard, visa card und china union pay.
nutzungsmöglichkeiten reservierter zimmer / beginn und ende der beherbergung am tag der anreise stehen dem gast die zimmer ab 15:00 uhr zur verfügung und müssen bis spätestens 11:00 uhr am abreisetag geräumt und unbeschädigt an das boulderbar hotel zurückgegeben werden. wenn der gast das hotelzimmer am abreisetag nicht bis 11:00 uhr zurückgibt, schuldet er dem boulderbar hotel eine pauschale schadensersatzgebühr in höhe von 100% des übernachtungspreises für eine nacht des zimmers, sofern er keinen nachweis erbringt, dass ein niedrigerer oder kein schaden entstanden ist. das boulderbar hotel behält sich das recht vor, im falle einer verspäteten oder nicht erfolgten räumung des zimmers durch den gast das zimmer durch das personal räumen zu lassen und alle eingebrachten gegenstände des gastes im hotel aufzubewahren. das hotel übernimmt jedoch keine weitergehende haftung für die aufbewahrten gegenstände, die über die in den geschäftsbedingungen festgelegten haftungsbedingungen (13.) liegt.
wenn ein beherbergungsvertrag für eine bestimmte zeit abgeschlossen wurde, endet er mit ablauf dieser zeit. falls der vertragspartner vorzeitig abreist, hat das hotel das recht, das volle vereinbarte entgelt zu verlangen. falls die erfüllung des vertrags aufgrund höherer gewalt (wie z.b. elementarereignisse, streik, aussperrung, behördliche verfügungen, usw.) unmöglich wird, kann das hotel den beherbergungsvertrag jederzeit ohne einhaltung einer kündigungsfrist auflösen, sofern der vertrag nicht bereits durch gesetz als aufgelöst gilt oder das hotel von seiner beherbergungspflicht befreit ist. ansprüche auf schadenersatz des vertragspartners sind in diesem fall ausgeschlossen.
haftung des boulderbar hotel für schäden an eingebrachten sachen das boulderbar hotel haftet gemäß §§ 970ff abgb für die vom gast eingebrachten sachen. die haftung des boulderbar hotel ist nur dann gegeben, wenn die sachen dem boulderbar hotel oder den vom boulderbar hotel befugten mitarbeitenden übergeben oder an einen von diesem angewiesenen oder hierzu bestimmten ort gebracht worden sind. sofern dem boulderbar hotel der beweis nicht gelingt, haftet das boulderbar hotel für sein eigenes verschulden oder das verschulden seiner leute sowie der aus- und eingehenden personen. das boulderbar hotel haftet gemäß § 970 abs 1 abgb höchstens bis zu dem im bundesgesetz vom 16. november 1921 über die haftung der gastwirte und anderer unternehmen in der jeweils geltenden fassung festgesetzten betrag. kommt der vertragspartner oder der gast der aufforderung des boulderbar hotel, seine sachen an einem besonderen aufbewahrungsort zu hinterlegen, nicht unverzüglich nach, ist das boulderbar hotel aus jeglicher haftung befreit. die höhe einer allfälligen haftung
des boulderbar hotel ist maximal mit der haftpflichtversicherungssumme begrenzt. ein verschulden des boulderbar hotel oder des gastes ist zu berücksichtigen.
die haftung des boulderbar hotel ist für leichte fahrlässigkeit ausgeschlossen. ist der gast ein unternehmer wird die haftung auch für grobe fahrlässigkeit ausgeschlossen. in diesem fall trägt der gast die beweislast für das vorliegen des verschuldens. folgeschäden oder indirekte schäden sowie entgangene gewinne werden keinesfalls ersetzt.
für kostbarkeiten, geld und wertpapiere haftet das boulderbar hotel nur bis zum betrag von eur 550,-. das boulderbar hotel haftet für einen darüber hinausgehenden schaden nur in dem fall, dass er diese sachen in kenntnis ihrer beschaffenheit zur aufbewahrung übernommen hat, oder in dem fall, dass der schaden von ihm selbst oder einem seiner mitarbeitenden verschuldet wurde. die haftungsbeschränkung gemäß den oben angeführten punkten gilt sinngemäß.
das boulderbar hotel wird sich bei kenntnis oder unverzüglicher rüge durch den gast bemühen, störungen oder mängel an seinen leistungen zu beheben. der gast ist dazu verpflichtet, angemessene maßnahmen zu ergreifen, um die störung zu minimieren und einen möglichen schaden zu verhindern. des weiteren ist der gast verpflichtet, das hotel frühzeitig zu informieren, falls ein außergewöhnlich hoher schaden zu erwarten ist.
der gast ist dafür verantwortlich, das hotelzimmer schonend und pfleglich zu behandeln. während ihres aufenthalts müssen kinder unter 14 jahren von einem erwachsenen gast beaufsichtigt werden. der gast ist haftbar für alle schäden und folgeschäden, die durch sein handeln verursacht werden, einschließlich verschmutzungen, beschädigungen und kosten für einen feueralarm, auch wenn diese nur durch leichte fahrlässigkeit verursacht wurden und über das gewöhnliche maß hinausgehen. eine nutzung von seitens dem gast mitgebrachten elektronischen geräten wie wasserkocher, bügeleisen und föhne ist aus brandschutztechnischen gründen nicht gestattet. sollten aufgrund der nutzung derartiger geräte kosten entstehen z.b. für feueralarm, beschädigung des inventars, so haftet der gast für diese kosten in vollem umfang.
das frühstück darf ausschließlich in den dafür bestimmten räumlichkeiten wie der bar oder der lounge eingenommen werden. es ist nicht erlaubt, teile des angebotenen frühstücks mitzunehmen. in den zimmern ist es untersagt, speisen zuzubereiten.
das boulderbar hotel ist ein nichtraucherhotel und das rauchen ist sowohl in den öffentlichen bereichen als auch in den gästezimmern untersagt. sollte ein gast gegen diese regelung verstoßen, behält sich das boulderbar hotel das recht vor, zusätzliche reinigungskosten bis zu eur 300,- zu fordern. sofern das (die) zimmer nicht mehr vermietbar ist (sind) sind allfällige umsatzeinbußen aufgrund der blockierung des (der) zimmers als schadensersatz zu errichten. falls der gast einen geringeren oder das boulderbar hotel einen höheren schaden nachweist, kann der schadensersatzbetrag entsprechend angepasst werden.
eine unterbringung von haustieren ist nicht gestattet.
das boulderbar hotel behält sich das recht vor, gäste des hotels zu verwarnen oder des hauses zu verweisen, insbesondere wenn sie anweisungen des personals nicht befolgen, diskriminierende äußerungen tätigen, sich nicht an allfällige hotel- und/oder gästerichtlinien halten oder andere gäste belästigen oder gefährden.
das hotel hat eine bildüberwachungsanlage auf dem hotelareal installiert, um den schutz des eingangs, des zugangs- und der flurbereiche zu gewährleisten. die überwachungsanlage wird gemäß den bestimmungen der §§ 12 und 13 des datenschutzgesetzes (dsg) sowie der datenschutzgrundverordnung (dsgvo) betrieben. das hotel kann die aufgezeichneten bilder auswerten, wenn das überwachte objekt oder darin abgestellte sachen gegenstand einer rechtsverletzung waren. obwohl betroffene personen das recht auf auskunft gemäß art. 15 der dsgvo haben, haben sie kein recht, vom hotel bildaufzeichnungen zu erhalten. das hotel kann jedoch die bildaufzeichnungen an die zuständige behörde übermitteln, z.b. an eine sicherheitsbehörde im rahmen eines durch anzeige eingeleiteten ermittlungsverfahrens, wenn der begründete verdacht besteht, dass die daten eine strafbare handlung dokumentieren könnten. ein solcher verdacht kann auch durch den hinweis eines gastes entstehen.
das hotel befolgt die aktuellen datenschutzrechtlichen bestimmungen. es werden nur personenbezogene daten erhoben, verarbeitet und weitergegeben, wenn dies zur erfüllung des
vertrags erforderlich ist. ausführliche informationen zur verarbeitung personenbezogener daten, der verarbeitung dieser daten und zu den rechten der betroffenen personen können den datenschutzbestimmungen des hotels entnommen werden. diese sind auf www.boulderbar hotel.at abrufbar.
im falle von unstimmigkeiten zwischen dem beherbergungsvertrag und diesen allgemeinen geschäftsbedingungen (agb) haben die bestimmungen des beherbergungsvertrags vorrang. der beherbergungsvertrag und diese agb bilden die gesamte vereinbarung zwischen den parteien in bezug auf den vertragsgegenstand. es gibt keine mündlichen nebenabreden zum beherbergungsvertrag. änderungen oder ergänzungen müssen schriftlich erfolgen. sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, müssen alle erklärungen und mitteilungen, die im zusammenhang mit dem beherbergungsvertrag und diesen agb abgegeben werden, schriftlich erfolgen. das boulderbar hotel ist berechtigt, seine rechte oder ansprüche aus dem beherbergungsvertrag auf dritte zu übertragen und dritte mit der erfüllung von pflichten aus dem beherbergungsvertrag zu betrauen.
die wirksamkeit der vorstehenden bestimmungen wird von einer etwaigen unwirksamkeit einer oder mehrerer bestimmungen nicht berührt. sollte eine bestimmung unwirksam sein, so ist sie durch eine wirksame bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich gewollten der parteien am nächsten kommt. für den beherbergungsvertrag gilt österreichisches recht, das un-kaufrecht findet keine anwendung. änderungen oder ergänzungen des vertrages oder der allgemeinen geschäftsbedingungen sollten schriftlich erfolgen. einseitige änderungen oder ergänzungen durch den gast sind unwirksam. der vertragspartner gibt seine rechnungsdetails bekannt und kann diese selbst bis zum tag der ankunft im hotel korrigieren. eine nachträgliche änderung der rechnungsdaten ist aus gesetzlichen gründen nicht möglich.
gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den parteien aus dem vertragsverhältnis ergebenden streitigkeiten ist salzburg
stand: april 2023